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BAFA Förderung
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BAFA-Förderung für MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software (Modul 3)- Schritt für Schritt zur Förderung

BAFA-Förderung für MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software (Modul 3)- Schritt für Schritt zur Förderung

Wer in seinem Unternehmen ein modernes Energiemanagementsystem (EnMS) einführen oder bestehende Prozesse durch Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie Sensorik effizienter gestalten will, kann dafür über das Modul 3 der “Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft” (EEW) eine attraktive Förderung erhalten.

Dieser Beitrag beschreibt anschaulich, was gefördert wird, wer antragsberechtigt ist und bietet eine Schritt-für-Schritt Anleitung für die Beantragung des Zuschusses von bis zu 20 Mio. Euro.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Investitionen, die ein Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem technisch unterstützen und nachweislich zur Energieeinsparung beitragen. Dazu zählen insbesondere:

  • Energiemanagement-Software (lokal oder als Cloud-Dienst) inklusive Lizenz und ggf. externer Nutzungskosten.
  • Sensorik und Messtechnik zur Erfassung von Energie- und Materialströmen sowie relevanter Betriebsgrößen (z. B. Temperatur, Druck, Volumenstrom).
  • Steuerungs- und Regelungstechnik, die den Energiebedarf von Prozessen aktiv senkt.
  • Datenübertragungskomponenten wie Datenlogger und Gateways zur Anbindung an das Managementsystem.
  • Schulungen und Einweisungen des Personals durch externe Dritte zur Nutzung der Software.

Förderfähige Hardware umfasst insbesondere Sensoren, Analog-Digital-Wandler und Aktoren zur Integration in das Energiemanagementsystem.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss, berechnet auf Basis der förderfähigen Investitionsgesamtkosten (IGK). Die Förderhöhe richtet sich nach der Unternehmensgröße. Für Kleine Unternehmen liegt diese bei 45%, für Mittlere Unternehmen bei 35% und bei Großen Unternehmen bei 25%.

Der maximale Zuschuss pro Vorhaben beträgt 20 Millionen Euro, unabhängig davon, ob die Maßnahme über einen oder mehrere Förderanträge beantragt wird. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammengehören.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeglicher Größe mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland. Dazu zählen u. a.:

  • Privatwirtschaftliche Unternehmen
  • Kommunale Unternehmen in privatrechtlicher Form (z. B. GmbH), sofern sie wirtschaftlich tätig sind
  • Freiberuflich Tätige mit gewerblich genutzter Betriebsstätte
  • Contractoren im Auftrag eines antragsberechtigten Unternehmens

Nicht antragsberechtigt sind u. a.:

  • Kommunen und deren Eigenbetriebe
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (z. B. mit laufendem Insolvenzverfahren)

Besonderheit: Bei Contractinglösungen können auch Contractor-Unternehmen die Förderung beantragen – unter bestimmten vertraglichen Voraussetzungen.1

Du möchtest die Förderung beantragen, weißt aber nicht genau, wie? Wir unterstützen dich dabei - von der Prüfung der Förderfähigkeit bis hin zur Antragstellung. Wir freuen uns, gemeinsam mit dir den nächsten Schritt Richtung Energieeffizienz zu gehen.

So stellst du den Antrag

Diese Anleitung zeigt den vollständigen Ablauf einer Förderung nach BAFA Modul 3. Sie richtet sich an technisch versierte Fachkräfte, die selbst einen Förderantrag stellen möchten – von der Vorbereitung bis zur Auszahlung. Grundlage sind die offiziellen Merkblätter von BAFA (Stand 2025) für das Hauptprogramm sowie für Modul 3 (MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software).

Die Phasen des BAFA-Modul-2.



Phase 1: Vorbereitung

Um einen erfolgreichen Antrag stellen zu können, ist eine gründliche Vorbereitung notwendig. Technische Eignung, wirtschaftliche Plausibilität und formale Voraussetzungen werden geprüft.

Förderfähigkeit prüfen

Eine BAFA-Förderung über Modul 3 können private und kommunale Unternehmen sowie freiberuflich Tätige mit Betriebsstätte in Deutschland beantragen. Contractoren sind ebenfalls zugelassen.

  • Überprüfen, ob der Unternehmensstatus (KMU/Großunternehmen) korrekt ist
  • Sicherstellen, dass eine Betriebsstätte in Deutschland vorhanden ist
  • Sicherstellen, dass kein Förderausschluss besteht (z. B. Insolvenz, Beteiligung des Bundes >50 %).
Technische Mindestanforderungen sicherstellen

Nur Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sind förderfähig. Die Hardware muss in ein gelistetes Energiemanagementsystem eingebunden sein.

  • Förderliste der BAFA prüfen: bafa.de → EMS-Softwareliste
  • Projektziel definieren: Messung, Steuerung, Verbrauchsreduzierung
  • Förderfähige Komponenten auswählen: Sensorik, MSR-Technik, Energiemanagementsoftware
  • Technische Voraussetzungen gemäß DIN EN ISO 50001 und den Modul-3-Merkblättern
Systemkonzept, Datenerfassungsplan und Wirkplan vorbereiten

Diese Dokumente beschreiben, wie die geplanten Maßnahmen den Energieverbrauch beeinflussen.

  • Systemkonzept gemäß Merkblatt erstellen2
  • Bei Sensorik: Datenerfassungsplan gemäß DIN ISO 50015
  • Bei MSR: Beschreibung der Regelwirkung gemäß DIN IEC 60050-351 im Wirkzusammenhang
Investitionskosten und Förderhöhe berechnen

Die Förderhöhe ist prozentual von den Investitionsgesamtkosten (IGK) abhängig:

  • Investitionskosten inkl. Installation und Konzeption kalkulieren
  • Förderquote ermitteln:
UnternehmensgrößeFörderquote
Große Unternehmen25 %
Mittlere Unternehmen35 %
Kleine Unternehmen45 %


Phase 2: Antragstellung

Die formale Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das BAFA-Portal.

Digitaler Antrag im BAFA-Portal

Erst nach vollständigem Antrag beginnt die BAFA-Prüfung

  • BAFA-Portal aufrufen: bafa.de/eew
  • Modul 3 auswählen
  • Antragsformular vollständig ausfüllen
  • Folgende Angaben sind erforderlich:
    • Unternehmensdaten
    • Beschreibung der geplanten Maßnahmen
    • Technische Unterlagen (Systemkonzept etc.)
    • Kostenaufstellung
  • Antrag absenden (Nachweis erfolgt per PDF-Eingangsbestätigung)

Tipp

Bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten (z. B. Energieberater oder Förderdienstleister) ist eine unterschriebene Vollmacht beizulegen.

Keine Maßnahmen vor Zuwendungsbescheid beginnen

Die BAFA-Förderung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids in Anspruch genommen werden. Frühzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Ausschluss der Förderung.

  • Keine Bestellung, Lieferung, Vertragsunterzeichnung (außer unter bestimmten Bedigungen, siehe unten) oder bauliche Umsetzung vor dem Bescheiddatum
  • Zulässig ist jedoch: Angebotseinholung, technische Beratung, Planung, Voranfragen
  • Sobald der Zuwendungsbescheid schriftlich vorliegt, darf beauftragt werden
Vertrag abschließen vor Zuwendungsbescheid
  • Verträge für Umsetzungsleistungen dürfen unter bestimmten Umständen in der Zeit zwischen Antragstellung und Zuwendungsbescheid schriftlich abgeschlossen werden, wenn sie eine der folgenden Bedingungen enthalten:
    • Aufschiebende Bedingung: Vertrag wird erst mit Zuwendungsbescheid wirksam
    • Auflösende Bedingung: Vertrag wird ungültig, falls die Förderung abgelehnt wird
  • Wichtige Einschränkungen:
    • Leistungen dürfen noch nicht erbracht worden sein
    • Rücktrittsrechte gelten nicht als Ersatz für die genannten Bedingungen
Warten auf Zuwendungsbescheid

Nach Eingang prüft das BAFA den Antrag. Geprüft werden die Vollständigkeit der Angaben, die technische Förderfähigkeit sowie die beihilferechtliche Zulässigkeit.

  • Bearbeitungsdauer variiert – in der Regel einige Wochen
  • Bei Rückfragen erfolgt schriftliche Mitteilung durch das BAFA
  • Bei positiver Prüfung wird der Zuwendungsbescheid digital zur Verfügung gestellt
  • Ein Zuwendungsbescheid enthält:
    • Förderhöhe
    • Auflagen (z. B. Berichtspflichten)
    • Fristen zur Umsetzung


Phase 3: Förderbescheid & Auftragsvergabe

Bei positiver Prüfung folgt der Zuwendungsbescheid.

Jetzt Aufträge vergeben

Mit Erhalt des Bescheids darf die Umsetzung beauftragt werden

  • Verträge ohne Einschränkungen abschließen
  • Liefer- und Montageplanung starten

Phase 4: Umsetzung der Maßnahme

Die geplanten Maßnahmen werden jetzt vor Ort umgesetzt. Eine sorgfältige Dokumentation ist für den späteren Verwendungsnachweis zwingend notwendig.

Installation & Inbetriebnahme
  • Hardware gemäß Antrag liefern und installieren
  • Energiemanagementsoftware einrichten
  • Inbetriebnahme dokumentieren
  • Schulung des Personals dokumentieren (falls gefördert)
  • Umsetzungsfrist beachten - die Maßnahme muss innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids vollständig umgesetzt und abgerechnet werden
Foto- und Projektdokumentation erstellen
  • Vorher/Nachher-Fotos der Einbausituation
  • Seriennummern der Komponenten erfassen
  • Übergabeprotokolle erstellen


Phase 5: Verwendungsnachweis & Auszahlung

Nach erfolgreicher Umsetzung muss der Nachweis der sachgemäßen Verwendung erbracht werden, bevor die Förderung ausgezahlt wird.

Verwendungsnachweis erstellen
  • Verwendungsnachweis im BAFA-Portal ausfüllen
  • Folgende Nachweise beifügen:
    • Rechnungen & Zahlungsnachweise
    • Fotodokumentation
    • Inbetriebnahmeprotokolle
    • Systemkonzept mit finaler Konfiguration
  • Abschicken und Eingangsbestätigung abwarten
Auszahlung abwarten

Wie?

  • Prüfungsdauer: ca. 4–12 Wochen
  • Bei positiver Prüfung erfolgt Überweisung auf das im Antrag angegebene Konto


Phase 6: Nachweispflicht & Betriebspflichten

Die geförderte Maßnahme muss mindestens drei Jahre zweckentsprechend betrieben werden.

EnMS betreiben & Daten archivieren
  • Energiemanagementsoftware muss die Verbrauchsdaten mindestens 3 Jahre speichern
  • Zweckentfremdung oder Verkauf der geförderten Technik vermeiden
Nachweise aufbewahren
  • Betriebsnachweise, Wartungsprotokolle, Energieberichte archivieren
  • Bei BAFA-Prüfung innerhalb weniger Tage bereitstellen können


Abschluss

Damit ist der gesamte Förderprozess für BAFA EEW Modul 3 – MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software abgeschlossen:

Von der Vorbereitung über die Antragstellung und Umsetzung bis hin zur Nachweispflicht ist nun jeder Schritt dokumentiert.

Ihr könnt Unterstützung beim Förderantrag gebrauchen?

Dann kontaktiert uns gerne, um über eine potentielle Zusammenarbeit zu sprechen.

Smart Building Innovation gGmbH
connect@sbif.foundation
+49 170 66 37 964

c/o KVL Bauconsult GmbH
Spichernstraße 2
10777 Berlin

Footnotes

  1. Merkblatt Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Zuschuss, Stand 20.05.2025, Kap. 1, S. 5

  2. Modul 3 - MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software, Stand 20.05.2025, Kap. 3.1, S. 7

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