Wie die Förderung von Transformationsplänen zur Treibhausgasneutralität funktioniert

Transformationspläne sind ein strategisches Werkzeug auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität. Für Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern und gleichzeitig ihre Emissionen senken wollen, sind sie ein logischer Schritt: Wer heute investiert, spart morgen.
Die Erstellung eines Transformationsplans wird mit einem Zuschuss von bis zu 60.000 Euro gefördert – bei Teilnahme an einem Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk (IEEKN) sogar bis zu 90.000 Euro.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Erstellung eines Transformationsplans, der die strategische Ausrichtung eines Unternehmens zur Treibhausgasneutralität beschreibt. Der Plan muss zwingend enthalten:
- Ist-Analyse mit THG-Bilanz: standortbezogen, nach GHG Protocol oder ISO 14064-1; Scope 1 & 2 verpflichtend, Scope 3 optional
- Zielfestlegung: Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045 + ein 10-Jahres-Ziel von mind. 40 % Reduktion (Scope 1+2)
- Maßnahmenplan: konkrete Maßnahmen zur Zielerreichung, inkl. mindestens einer prozessbezogenen Maßnahme
- Verankerung: Darstellung, wie die Klimaziele im Unternehmen strukturell und organisatorisch verankert werden
Zu den optionalen Inhalten zählen u. a.: Szenarienanalysen, Chancen-Risiken-Bewertung, Abwärmepotenzialanalyse, Finanzierungsmöglichkeiten und Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel. Es werden ausschließlich externe Dienstleistungen gefördert wie z.B. Messungen, Beratung, Verifizierung und Szenarienentwicklung.
Nicht förderfähig sind hingegen Eigenleistungen, gesetzlich verpflichtende Berichte (z. B. Energieaudit, CSRD), Product Carbon Footprints, reine Gebäudemaßnahmen ohne Prozessbezug, technische Detailplanungen und Investitionsanträge. 1
Wie hoch ist die Förderung?
Die maximale Förderquote beträgt 40 % für große Unternehmen, 50 % für mittlere Unternehmen und 60 % für kleine Unternehmen. Die maximale Fördersumme beträgt 60.000 €.
Es gibt eine Besonderheit bei Modul 5 - und zwar einen Bonus von +10 %-Punkte und bis zu 90.000 € bei aktiver Teilnahme an IEEKN-Netzwerken. 2
Wer wird gefördert?
Förderanträge können gestellt werden von:
- Privaten und kommunalen Unternehmen aus Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen
- Landesunternehmen
- Freiberuflich Tätigen, sofern die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird
- Contractoren, die für ein antragsberechtigtes Unternehmen handeln
- Vereinen, Verbänden, Stiftungen und gGmbHs, sofern sie wirtschaftlich tätig sind
Nicht förderberechtigt sind insbesondere:
- Kommunen und Städte sowie deren Eigen- oder Regiebetriebe
- Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung (>50 %)
- Unternehmen, deren wirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich in Landwirtschaft, Tierhaltung oder Pflanzenzucht besteht 3
So stellst du den Antrag
Diese Anleitung zeigt den vollständigen Ablauf einer Förderung nach Modul 5 der “Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss” (EEW). Sie richtet sich an technisch versierte Fachkräfte, die selbst einen Förderantrag stellen möchten – von der Vorbereitung bis zur Auszahlung. Grundlage sind Anlage „Modul 5 – Transformationsplan“ zum EEW-Merkblatt und die Webseite der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (wettbewerb-energieeffizienz.de).

Phase 1: Vorbereitung
Voraussetzungen und Ziele verstehen
Ziel: strategische Planung der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045
Pflichtbestandteile:
- THG-Bilanz (Scope 1 & 2)
- THG-Reduktionsziel (mind. -40 % in 10 Jahren)
- Maßnahmenkatalog mit Prozessbezug
- Zeit- und Finanzplanung
- Verankerung im Unternehmen
Informationen und Unterlagen vorbereiten
Die Antragstellung erfolgt über das Portal easy-Online.
Vorzubereiten sind u. a.:
- Detailliertes Angebot eines qualifizierten externen Dienstleisters (mit Leistungsbeschreibung und Kostenaufschlüsselung)
- Handelsregisterauszug / Gewerbeanmeldung
- Standortauskunft (bei mehreren Standorten)
- Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen
- ggf. KMU-Nachweis
- ggf. Nachweis IEEKN-Mitgliedschaft
Phase 2: Antragstellung
- Registrierung und Antragstellung über: foerderportal.bund.de/easyonline
- Upload der vorbereiteten Unterlagen als PDF
- Falls keine elektronische Signatur genutzt wird: nachträgliche Einsendung des unterschriebenen Antragsformulars per E-Mail (innerhalb von 14 Tagen)
Phase 3: Förderbescheid & Auftragsvergabe
- Wichtig: Projektbeginn erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids
- Erstellung des Transformationsplans innerhalb von 12 Monaten (Verlängerung um max. 12 Monate möglich)
Phase 4: Erstellung des Transformationsplans
Inhalte des Transformationsplans
- THG-Ist-Bilanz (Scope 1–2, optional 3)
- Zieldefinition (2045 + 10-Jahres-Ziel)
- Maßnahmenplan mit Prognosen
- Zeit- und Finanzplanung
- Evaluations- und Monitoring-System
Mindestens eine Maßnahme mit direktem Prozessbezug ist Pflicht.
Phase 5: Verwendungsnachweis & Auszahlung
- Spätestens 3 Monate nach Projektende einzureichen
- Verwendungsnachweisformular (Sachbericht + Ausgabenliste)
- Vollständiger Transformationsplan
- Rechnungen mit Zahlungsbelegen
- Auszahlung erfolgt erst nach Prüfung durch den Projektträger (keine Abschläge während der Laufzeit).
Besonderheiten für BAFA Modul 5
- Transformationspläne können die Umsetzungszeit von EEW-Investitionsmaßnahmen (z. B. Modul 4 Premium) auf bis zu 5 Jahre verlängern.
- Keine Kumulation mit anderen öffentlichen Förderungen.
- Kein Rechtsanspruch – Förderung nur bei verfügbaren Haushaltsmitteln.
Abschluss
Damit ist der gesamte Förderprozess für BAFA EEW Modul 5– Transformationspläne abgeschlossen:
Von der Vorbereitung über die Antragstellung und Erstellung des Transformationsplans bis hin zur Nachweispflicht ist nun jeder Schritt dokumentiert.
Ihr könnt Unterstützung beim Förderantrag gebrauchen?
Dann kontaktiert uns gerne, um über eine potentielle Zusammenarbeit zu sprechen.
Smart Building Innovation gGmbH
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+49 170 66 37 964
c/o KVL Bauconsult GmbH
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