Wie die BAFA-Förderung von Querschnittstechnologien funktioniert

Energieeffizienz lohnt sich – nicht nur fürs Klima, sondern auch finanziell. Doch in der Praxis scheitert die Umsetzung oft an den Investitionskosten. Genau hier setzt die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) an: Mit dem Modul 1 für Querschnittstechnologien fördert das BAFA gezielt kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Bestandsanlagen durch moderne, energieeffiziente Technik ersetzen.
Dieser Beitrag beschreibt anschaulich, was gefördert wird, wer antragsberechtigt ist und bietet eine Schritt-für-Schritt Anleitung für die Beantragung des Zuschusses von bis zu 200.000 Euro.
Was wird gefördert?
Modul 1 unterstützt Maßnahmen, die quer durch viele Branchen die Energieeffizienz steigern – sogenannte Querschnittstechnologien. Dabei geht es um den Austausch veralteter Technik und um gezielte Ergänzungen in bestehenden Anlagen. Förderfähig sind:
Mit Austauschpflicht (nur bei Ersatz von Bestandsanlagen):
- Hocheffiziente elektrische Motoren und Antriebe
- Hocheffiziente Pumpen, z. B. Kreisel-, Trockenläufer- oder Nassläuferpumpen
- Hocheffiziente Ventilatoren
- Hocheffiziente Drucklufterzeuger inkl. übergeordneter Steuerung
Ohne Austauschpflicht:
- Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung in Bestandsanlagen (z. B. bei Druckluft oder Prozesswasser)
- Thermische Isolierung und Dämmung von Rohrleitungen, Armaturen oder Behältern
- Frequenzumrichter zur Nachrüstung von vorhandenen Motoren, Pumpen oder Ventilatoren
Wichtig:
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die nachweislich hohe Effizienzstandards erfüllen und überwiegend für industrielle oder gewerbliche Zwecke eingesetzt werden. Technische Mindestanforderungen müssen durch Datenblätter oder Herstellererklärungen belegt werden [Quelle: eew_modul1_qst_merkblatt_2024.pdf, Kap. 1, S. 5–10].
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss, berechnet auf Basis der förderfähigen Investitionsgesamtkosten (IGK). Die Förderhöhe richtet sich nach der Unternehmensgröße. Für Kleine Unternehmen (KU) liegt diese bei 25% und für Mittere Unternehmen (MU) bei 20%.
Der maximale Zuschussbetrag pro Antrag beträgt 200.000 Euro. Neben den eigentlichen Investitionskosten sind auch Planung und Montage als Nebenkosten förderfähig – und zwar mit bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben. Damit eine Maßnahme überhaupt förderfähig ist, muss das Investitionsvolumen pro Maßnahme mindestens 2.000 Euro betragen.
[Quelle: eew_merkblatt_2025.pdf, Kap. 2.1, S. 7–8]
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland. Dazu zählen u. a.:
- Privatwirtschaftliche Unternehmen
- Kommunale Unternehmen
- Freiberuflich Tätige mit gewerblich genutzter Betriebsstätte
- Contractoren im Auftrag eines antragsberechtigten Unternehmens
Nicht antragsberechtigt sind u. a.:
- Großunternehmen
- Kommunen und deren Eigenbetriebe
- Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (z. B. mit laufendem Insolvenzverfahren)
Besonderheit: Bei Contractinglösungen können auch Contractor-Unternehmen die Förderung beantragen – unter bestimmten vertraglichen Voraussetzungen
[Quelle: eew_merkblatt_2025.pdf, Kap. 1, S. 5].
So stellst du den Antrag
Diese Anleitung zeigt den vollständigen Ablauf einer Förderung nach Modul 1 der “Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss” (EEW). Sie richtet sich an technisch versierte Fachkräfte, die selbst einen Förderantrag stellen möchten – von der Vorbereitung bis zur Auszahlung. Grundlage sind die offiziellen Merkblätter von BAFA (Stand 2025) für das Hauptprogramm sowie für Modul 1 (Querschnittstechnologien).
Phase 1: Vorbereitung
Bevor es losgehen kann, muss geklärt werden, ob das geplante Vorhaben förderfähig ist und welche technischen Anforderungen erfüllt sein müssen. Zudem werden alle nötigen Dokumente und Nachweise zusammengestellt. In dieser Phase entscheidet sich, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat.
Förderfähigkeit des Unternehmens prüfen
Nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind im Modul 1 förderberechtigt. Große Unternehmen sind ausgeschlossen.
- Prüfen, ob das Unternehmen die KMU-Kriterien laut EU-Empfehlung 2003/361/EG erfüllt (Mitarbeiterzahl, Umsatz- und Bilanzgrenzen).
- Sicherstellen, dass eine Betriebsstätte in Deutschland vorhanden ist.
- Ausschlusskriterien beachten (z. B. Insolvenzverfahren, Kommunalbesitz etc.)
Förderfähige Technik identifizieren
Es werden nur bestimmte Technologien gefördert – und nur im Rahmen eines Austauschs ineffizienter Bestandsanlagen.
- Technik muss zu einer der folgenden Kategorien gehören:
- Hocheffiziente elektrische Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger
- Wärmeübertrager (zur innerbetrieblichen Abwärmenutzung)
- Wärmedämmung an Bestandsanlagen
- Frequenzumrichter zur Nachrüstung
- Die Altanlage muss seit mindestens 5 Jahren im Betrieb, voll funktionsfähig und im Eigentum des Antragstellers sein.
Technische Mindestanforderungen prüfen
Jede Technologie hat spezifische Effizienzanforderungen. Diese müssen bereits bei der Auswahl beachtet werden.
- Mindestanforderungen für jede Komponentenkategorie im Modul-1-Merkblatt nachlesen
- Herstellererklärungen oder Produktdatenblätter vom Anbieter einholen
- Frequenzumrichter: muss auf den Nennstrom des Motors ausgelegt sein
- Wärmedämmung: Effizienzkennwerte gemäß Merkblatt erforderlich
Technologie | Fördervoraussetzungen | Nachweisdokumente |
---|---|---|
Elektromotoren | IE4 (0,12–< 0,75 kW), IE5 (0,75–1000 kW), >96,8 % bei >1000 kW | Herstellererklärung oder Produktdatenblatt |
Pumpen (Kreisel-/Trockenläufer) | MEI ≥ 0,70 & IE4-Motor ODER laut Effizienzregelung im Merkblatt | Herstellererklärung oder Produktdatenblatt |
Pumpen (Nassläufer) | EEI ≤ 0,20, hydraulische Leistung 1–2500 W | Produktdatenblatt (EEI) |
Ventilatoren | 0,125–500 kW Nennleistung; Effizienzgrad N je nach Typ (z. B. N ≥ 68 rückwärts) | Herstellererklärung oder Produktdatenblatt mit Effizienzgrad N |
Drucklufterzeuger (Kompressoren) | spez. Leistungswert < Grenzwert nach ISO 1217; Druck: 4–15 bar | Produktdatenblatt, ggf. mit Berechnung des spez. Leistungswerts |
Wärmeübertrager | ΔT ≤ 8 K bei k ≤ 1000; ≤ 6 K bei k ≤ 1200; ≤ 4 K bei k > 1200 | Technische Beschreibung mit ΔT-Berechnung |
Wärmedämmung | Dämmung nach DIN 4140; nur geeignete Materialien | Materialdatenblatt; ggf. Verlegeplan |
Frequenzumrichter | Nachrüstbar oder zur Regelung förderfähiger Technik; Auslegung auf Nennstrom des Motors | Typenschild Motor + FU-Herstellerangabe |
Investitionskosten und Förderhöhe berechnen
Die Höhe des Zuschusses ergibt sich prozentual aus den förderfähigen Investitionsgesamtkosten (IGK).
- Gesamtkosten der Maßnahme inklusive zulässiger Nebenkosten ermitteln
- Mindestvolumen: 2.000 € pro Maßnahme
- Förderquote:
- 25 % bei kleinen Unternehmen
- 20 % bei mittleren Unternehmen
- Nebenkosten wie Planung & Installation sind bis zu 30 % der Gerätekosten förderfähig
- Planungsleistungen können in diesem Schritt schon in Auftrag gegeben werden
Unterlagen zusammenstellen
Vor der Antragstellung müssen alle Nachweise vorbereitet werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Herstellererklärung oder Produktdatenblatt
- Foto der Altanlage (vor Austausch)
- KMU-Nachweis
- Vollmacht bei Antrag durch Dritte
- Ggf. weitere Formularanhänge (z. B. bei Frequenzumrichtern spezielles BAFA-Formular)
Phase 2: Antragstellung
Sobald alle technischen Voraussetzungen geprüft und die Unterlagen vollständig vorliegen, beginnt der formale Teil: Die Antragstellung über das Online-Portal des BAFA. Erst mit Eingang des vollständigen Antrags beginnt die offizielle Bearbeitung – und erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf beauftragt werden.
Antrag im BAFA-Online-Portal stellen
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
- Aufrufen des BAFA-Portals: www.bafa.de/eew
- Im Bereich „Zuschussförderung“ → Modul 1 auswählen
- Antragsformular vollständig ausfüllen
- Folgende Angaben sind erforderlich:
- Unternehmensdaten
- Beschreibung der Maßnahme
- Auswahl der Komponenten (z. B. Motortyp, Hersteller)
- Kostenzusammenstellung (Anlagen, Nebenkosten)
- Upload der vorbereiteten Unterlagen (siehe Phase 1)
- Absenden des Antrags (Nachweis erfolgt per PDF-Eingangsbestätigung)
Tip
Bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten (z. B. Energieberater oder Förderdienstleister) ist eine unterschriebene Vollmacht beizulegen.
Keine Maßnahmen vor Zuwendungsbescheid beginnen
Die BAFA-Förderung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids in Anspruch genommen werden. Frühzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Ausschluss der Förderung.
- Keine Bestellung, Lieferung, Vertragsunterzeichnung (außer unter bestimmten Bedigungen, siehe unten) oder bauliche Umsetzung vor dem Bescheiddatum
- Zulässig ist jedoch: Angebotseinholung, technische Beratung, Planung, Voranfragen
- Sobald der Zuwendungsbescheid schriftlich vorliegt, darf beauftragt werden
Vertrag abschließen vor Zuwendungsbescheid
- Verträge für Umsetzungsleistungen dürfen unter bestimmten Umständen in der Zeit zwischen Antragstellung und Zuwendungsbescheid ****schriftlich abgeschlossen werden, wenn sie eine der folgenden Bedingungen enthalten:
- Aufschiebende Bedingung: Vertrag wird erst mit Zuwendungsbescheid wirksam.
- Auflösende Bedingung: Vertrag wird ungültig, falls die Förderung abgelehnt wird.
- Wichtige Einschränkungen:
- Leistungen dürfen noch nicht erbracht worden sein.
- Rücktrittsrechte gelten nicht als Ersatz für die genannten Bedingungen.
Warten auf Zuwendungsbescheid
Nach Eingang prüft das BAFA den Antrag. Geprüft werden die Vollständigkeit der Angaben, die technische Förderfähigkeit sowie die beihilferechtliche Zulässigkeit.
- Bearbeitungsdauer variiert – in der Regel einige Wochen
- Bei Rückfragen erfolgt schriftliche Mitteilung durch das BAFA
- Bei positiver Prüfung wird der Zuwendungsbescheid digital zur Verfügung gestellt
- Ein Zuwendungsbescheid enthält:
- Förderhöhe
- Auflagen (z. B. Berichtspflichten)
- Fristen zur Umsetzung
Phase 3: Förderbescheid & Auftragsvergabe
Mit dem Zuwendungsbescheid in der Hand darf die Maßnahme nun beauftragt werden. Doch Achtung: Auch in dieser Phase sind bestimmte Fristen, Dokumentationspflichten und Förderbedingungen zu beachten, um die spätere Auszahlung nicht zu gefährden.
Förderbescheid prüfen und Auflagen verstehen
Der Zuwendungsbescheid legt verbindlich fest, was gefördert wird – und zu welchen Bedingungen. Nur bei vollständiger Einhaltung aller Vorgaben ist die spätere Auszahlung garantiert.
- Förderquote, förderfähige Kosten und Umsetzungszeitraum im Bescheid kontrollieren
- Prüfen, ob sich etwas gegenüber dem Antrag geändert hat (z. B. Kürzungen, Auflagen)
- Auflagen sorgfältig lesen: z. B. Anforderungen an Entsorgungsnachweise, Berichtspflichten, Dokumentationsanforderungen
- Fristen für Umsetzung und Verwendungsnachweis notieren
Aufträge erteilen
Jetzt dürfen Verträge zur Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der förderfähigen Komponenten abgeschlossen werden. Entscheidend ist, dass die beauftragten Leistungen mit dem Förderantrag übereinstimmen.
- Liefer- und Dienstleistungsverträge erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids verbindlich abschließen
- Anbieter entsprechend den technischen Anforderungen aus Phase 1 beauftragen
- Sicherstellen, dass alle Komponenten den eingereichten Produktunterlagen entsprechen
- Bei mehreren Gewerken: Koordination der Schnittstellen und Zeitplanung
- Vertragliche Fristen an BAFA-Förderfristen anpassen (Umsetzungszeitraum beachten!)
Altanlagen dokumentieren
Bevor mit der Demontage begonnen wird, müssen die bestehenden Anlagen, die ersetzt werden, dokumentiert werden. Dies ist Pflichtbestandteil des späteren Verwendungsnachweises.
- Fotos der Bestandsanlage mit Datum anfertigen
- Seriennummer und technische Kennwerte erfassen
- Nachweise über Alter (mindestens 5 Jahre alt) und Eigentum bereitlegen
Projektplanung finalisieren
Die Durchführung muss innerhalb der vom BAFA gesetzten Frist erfolgen – in der Regel innerhalb von 36 Monaten ab Datum des Bescheids.
- Zeitplan erstellen mit Puffer für Lieferzeiten, Bauzeiten und Nachweise
- Zuständigkeiten intern oder mit Projektbeteiligten klären
- Starttermin für Montage/Installation festlegen
- Überwachung der Ausführung vorbereiten (z. B. Foto-Dokumentation, Bautagebuch)
Phase 4: Umsetzung der Maßnahme
Mit der offiziellen Förderzusage beginnt die praktische Umsetzung vor Ort. In dieser Phase werden die Anlagen geliefert, montiert, in Betrieb genommen und dabei umfassend dokumentiert. Die Qualität der Ausführung und der Nachweise entscheidet über die spätere Förderauszahlung.
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der geförderten Technik
Die Umsetzung muss exakt dem entsprechen, was im Antrag und Bescheid genehmigt wurde – sowohl technisch als auch zeitlich. Änderungen oder Abweichungen können die Förderung gefährden.
- Nur die im Antrag benannten Komponenten dürfen beschafft und eingebaut werden
- Lieferung und Montage durch qualifizierte Fachfirmen
- Frequenzumrichter und Steuerungstechnik müssen auf die jeweils eingesetzten Maschinen abgestimmt sein
- Wärmeübertrager nur zur innerbetrieblichen Nutzung
- Abnahme durch Fachpersonal (z. B. Elektromeister, MSR-Techniker) dokumentieren
Ordnungsgemäße Entsorgung der Altanlagen
Ein zentrales Förderkriterium ist der nachhaltige Austausch: Die Bestandsanlage muss vollständig und nachweislich stillgelegt oder entsorgt werden.
- Altanlagen nicht weiterverwenden oder verkaufen – auch nicht innerhalb verbundener Unternehmen
- Fachgerechte Entsorgung mit Entsorgungsnachweis dokumentieren
- Alternativ zulässig: Verkaufsbeleg mit Erklärung zur endgültigen Außerbetriebnahme
- Nachweise aufbewahren – sie werden später beim Verwendungsnachweis benötigt
Foto- und Baudokumentation führen
Um die Maßnahme später nachweisen zu können, sollte die Umsetzung sorgfältig dokumentiert werden – idealerweise mit Fotos vor, während und nach der Installation.
- Vorher/Nachher-Fotos mit Datum und Standortkennzeichnung anfertigen
- Seriennummern der Neuanlagen erfassen
- Montage- und Prüfprotokolle der ausführenden Firma sammeln
- Ideal: Projekttagebuch mit Lieferdaten, Montageschritten und Ansprechpartnern
Fristen im Blick behalten
Die Umsetzung muss fristgerecht erfolgen – meist innerhalb von 36 Monaten ab Zuwendungsbescheid. Eine Fristverlängerung ist nur auf Antrag und in Ausnahmefällen möglich.
- Umsetzungszeitraum im Bescheid prüfen
- Fertigstellung und Inbetriebnahme dokumentieren
- Ggf. rechtzeitig schriftlich Verlängerung beantragen, z. B. bei Lieferverzögerungen
Phase 5: Verwendungsnachweis & Auszahlung
Nach erfolgreicher Umsetzung muss der sogenannte „Verwendungsnachweis“ beim BAFA eingereicht werden. Erst danach wird die Förderung ausgezahlt. Diese Phase verlangt besonders sorgfältige Dokumentation – sie ist formal, aber entscheidend für den Fördererfolg.
Verwendungsnachweis vollständig vorbereiten
Der Verwendungsnachweis ist der Beleg dafür, dass die Maßnahme wie beantragt und genehmigt umgesetzt wurde. Nur ein vollständiger und formal korrekter Nachweis führt zur Auszahlung.
- BAFA-Onlineportal aufrufen
- Bereich „Verwendungsnachweis“ im EEW-Zuschussprogramm öffnen
- Digitales Formular ausfüllen
- Folgende Nachweise beifügen (als Upload oder PDF-Anhang):
- Rechnungskopien aller geförderten Maßnahmen (inkl. Nebenkosten)
- Zahlungsnachweise (z. B. Kontoauszug mit Verwendungszweck)
- Fotodokumentation der umgesetzten Maßnahme
- Entsorgungsnachweis oder Verkaufsnachweis der Altanlage mit Erklärung
- Seriennummern der neu installierten Geräte
- Herstellererklärungen / Produktdatenblätter wie im Antrag angegeben
- Ggf. BAFA-Vordrucke für MSR-Komponenten oder Frequenzumrichter verwenden
Einreichung über das BAFA-Portal
Der Verwendungsnachweis muss vollständig über das digitale BAFA-Portal eingereicht werden – postalisch ist nicht zulässig.
- Im Portal mit denselben Zugangsdaten wie bei Antragstellung einloggen
- Unter „Mein Antrag“ die Maßnahme auswählen
- Reiter „Verwendungsnachweis“ öffnen
- Alle Belege einzeln hochladen
- Nach erfolgreichem Upload wird eine Empfangsbestätigung angezeigt
Prüfung durch das BAFA abwarten
Nach Eingang prüft das BAFA, ob die Maßnahme vollständig und korrekt umgesetzt wurde. Nur bei positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.
- Bearbeitungsdauer: in der Regel einige Wochen
- Rückfragen oder Nachforderungen erfolgen schriftlich
- Bei formalen oder inhaltlichen Mängeln kann die Förderung teilweise oder ganz abgelehnt werden
- Ggf. erfolgt eine Stichprobenprüfung vor Ort durch das BAFA oder ein beauftragtes Prüfinstitut
Auszahlung des Zuschusses
Wenn alles korrekt war, erfolgt die Auszahlung direkt an das im Antrag angegebene Konto. Es gibt keine Teilzahlungen oder Abschläge – der gesamte Betrag wird auf einmal überwiesen.
- Kontoauszug kontrollieren
- Zahlungseingang ggf. buchhalterisch zuordnen
- Projektabschluss intern dokumentieren
Phase 6: Nachweispflicht & Betriebspflichten
Auch nach der Auszahlung endet der Förderprozess nicht vollständig. Für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ist das Unternehmen verpflichtet, die geförderte Maßnahme zweckentsprechend zu betreiben. In dieser Phase können stichprobenartige Prüfungen stattfinden.
Maßnahme wie beantragt betreiben
Die geförderte Anlage muss mindestens 3 Jahre nach Inbetriebnahme bestimmungsgemäß genutzt werden – also so, wie im Antrag beschrieben.
Wie?
- Anlage nicht vor Ablauf der Frist stilllegen oder verkaufen
- Keine Zweckentfremdung (z. B. Einsatz in einem anderen Bereich oder anderen Unternehmensteil)
- Betriebsprotokolle oder Wartungsnachweise aufbewahren (empfohlen)
Nachweise bei BAFA-Anfrage bereitstellen
Das BAFA behält sich vor, stichprobenhaft Kontrollen durchzuführen oder Nachweise anzufordern – auch vor Ort.
Wie?
- Bereithalten der Projektunterlagen für 5 Jahre (z. B. Förderbescheid, Nachweise, Rechnungen)
- Zugriff auf Fotodokumentation, Seriennummern, Installationsberichte sicherstellen
- Bei Aufforderung durch das BAFA müssen Nachweise kurzfristig digital bereitgestellt werden
Rückzahlung bei Zweckverfehlung vermeiden
Wird festgestellt, dass die Maßnahme nicht entsprechend den Förderbedingungen betrieben wird oder Unterlagen nicht vorliegen, kann es zu einer Rückforderung der Förderung kommen.
Wie?
- Interne Zuständigkeiten für Förderprojekte dokumentieren
- Kontrollprozesse im Betrieb implementieren (z. B. Checkliste bei Stilllegung oder Ersatz)
- Änderungen frühzeitig mit dem BAFA abstimmen
Abschluss
Damit ist der gesamte Förderprozess für BAFA EEW Modul 1 – Querschnittstechnologien abgeschlossen:
Von der Vorbereitung über die Antragstellung und Umsetzung bis hin zur Nachweispflicht ist nun jeder Schritt dokumentiert.
Ihr könnt Unterstützung beim Förderantrag gebrauchen?
Dann kontaktiert uns gerne, um über eine potentielle Zusammenarbeit zu sprechen.
Smart Building Innovation gGmbH
connect@sbif.foundation
+49 170 66 37 964
c/o KVL Bauconsult GmbH
Spichernstraße 2
10777 Berlin