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BAFA Förderung
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Wie die BAFA-Förderung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien funktioniert

Wie die BAFA-Förderung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien funktioniert

Prozesswärme aus erneuerbaren Energien zahlt sich aus – für Umwelt und Unternehmen. Doch die Investition in nachhaltige Wärmeerzeuger ist oft mit hohen Einstiegskosten verbunden. Genau hier greift die BAFA Förderung Modul 2 - hiermit werden gezielt Unternehmen unterstützt, die Prozesswärme aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen – etwa durch Solarthermie, Wärmepumpen oder Biomasse. Die Förderung erfolgt projektbezogen und deckt sowohl Anlagenkosten als auch förderfähige Nebenkosten ab.

Dieser Beitrag zeigt praxisnah, welche Technologien förderfähig sind, wer einen Antrag stellen darf und wie die Zuschüsse von bis zu 20 Millionen Euro Schritt für Schritt beantragt und erfolgreich abgerufen werden können.

Was wird gefördert?

Modul 2 fördert den Erwerb und die Installation von Wärmeerzeugungsanlagen, die überwiegend Prozesswärme liefern – also Wärme zur Herstellung, Verarbeitung oder Dienstleistung. Voraussetzung: Mindestens 50 % der erzeugten Energie muss als Prozesswärme genutzt werden. Förderfähig sind:

  • Solarkollektoranlagen (Flach- und Vakuumröhrenkollektoren)
  • Wärmepumpen auf Basis erneuerbarer Energiequellen (Luft, Wasser, Sonne, Geothermie) – ausschließlich betrieben mit erneuerbarem Strom; Abwärmequellen können ergänzt werden
  • Geothermie-Anlagen (oberflächennahe und tiefe Nutzung)
  • Biomasse-Feuerungsanlagen (feste Biomasse zur Wärmeproduktion)
  • KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) auf Basis Biomasse, Solar oder Geothermie
  • Förderfähig als Nebenkosten sind auch die Kosten für die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses. Die genaue Förderhöhe hängt von der Unternehmensgröße und der eingesetzten Technologie ab.

Für Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermieanlagen sowie KWK-Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien können kleine Unternehmen bis zu 60 %, mittlere Unternehmen bis zu 50 % und große Unternehmen bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten als Zuschuss erhalten.

Bei der Förderung von Biomasse-Feuerungsanlagen gelten reduzierte Fördersätze: kleine Unternehmen erhalten hier bis zu 40 %, mittlere Unternehmen bis zu 30 % und große Unternehmen bis zu 20 %.

Neben den Investitionskosten für die Hauptanlage selbst sind auch Nebenkosten, wie z. B. für Montage, Mess-, Steuer- und Regeltechnik oder Datenerfassungssysteme, förderfähig. Für besonders umfangreiche Maßnahmen beträgt die maximale Fördersumme bis zu 20 Millionen Euro pro Antrag.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeglicher Größe mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland. Dazu zählen u. a.:

  • Privatwirtschaftliche Unternehmen
  • Kommunale Unternehmen
  • Freiberuflich Tätige mit gewerblich genutzter Betriebsstätte
  • Contractoren im Auftrag eines antragsberechtigten Unternehmens

Nicht antragsberechtigt sind u. a.:

  • Kommunen und deren Eigenbetriebe
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (z. B. mit laufendem Insolvenzverfahren)

Besonderheit: Bei Contractinglösungen können auch Contractor-Unternehmen die Förderung beantragen – unter bestimmten vertraglichen Voraussetzungen. [Quelle: Merkblatt Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Zuschuss, Stand 20.05.2025, Kap. 1, S. 5]

Du möchtest die Förderung beantragen, weißt aber nicht genau, wie? Wir unterstützen dich dabei - von der Prüfung der Förderfähigkeit bis hin zur Antragstellung. Wir freuen uns, gemeinsam mit dir den nächsten Schritt Richtung Energieeffizienz zu gehen.

So stellst du den Antrag

Diese Anleitung zeigt den vollständigen Ablauf einer Förderung nach Modul 2 der “Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss” (EEW). Sie richtet sich an technisch versierte Fachkräfte, die selbst einen Förderantrag stellen möchten – von der Vorbereitung bis zur Auszahlung. Grundlage sind die offiziellen Merkblätter von BAFA (Stand 2025) für das Hauptprogramm sowie für Modul 2 (Prozesswärme aus erneuerbaren Energien).

Die Phasen des BAFA-Modul-2.



Phase 1: Vorbereitung

Um eine förderfähige Maßnahme umsetzen zu können, muss zunächst geprüft werden, ob alle technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Förderfähigkeit prüfen

Nur Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland sind förderberechtigt. Auch Contractoren sind unter bestimmten Bedingungen antragsberechtigt.

  • Prüfen, ob das Unternehmen in eine der zulässigen Kategorien fällt (z. B. privatwirtschaftlich, kommunal, freiberuflich gewerblich)
  • Keine Förderung für:
    • Kommunen & Eigenbetriebe
    • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (z.B. laufendes Insolvenzverfahren)
    • Anlagen mit flüssigen Biobrennstoffen
Geeignete Technologie auswählen

Gefördert wird nur, was der Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen dient – ausschließlich für gewerbliche oder industrielle Prozesse.

Zulässige Anlagentechnologien:

  • Solarkollektoranlagen zur direkten Wärmeerzeugung
  • Wärmepumpen, die überwiegend erneuerbare Umweltenergie nutzen
  • Geothermieanlagen (direkte Nutzung oder Wärmepumpenunterstützung)
  • Biomassefeuerungsanlagen für feste Biomasse
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, wenn sie mit fester Biomasse, Solarthermie oder Geothermie betrieben werden

Wichtig: Die erzeugte Wärme muss vorrangig (mindestens 50%) als Prozesswärme genutzt werden – also z. B. für Trocknung, Reinigung, Erwärmung in industriellen Prozessen .

Technische Mindestanforderungen sicherstellen

Die einzusetzenden Anlagen müssen spezifische Effizienz- und Qualitätskriterien erfüllen.

  • Technische Mindestanforderungen im Modul-2-Merkblatt nachlesen
  • Herstellererklärungen oder Datenblätter einholen
  • Bei Wärmepumpen: Nachweis über erneuerbaren Ursprung des Stroms notwendig
  • Bei Biomasse: Nur feste Biomasse mit anerkanntem Nachhaltigkeitsnachweis zulässig
  • Keine Förderung für gebrauchte Anlagen
TechnologieFördervoraussetzungenNachweisdokumente
Solarthermieanlagen
  • Einsatz ausschließlich zur Prozesswärmeerzeugung
  • Mindestgröße: 20 kW_th installierte Brutto-Kollektorfläche
  • Mindestertrag laut Ertragsprognose: ≥ 500 kWh/(m²·a) (bezogen auf Aperturfläche)
  • Ertragsprognose mit Standortdaten
  • Herstellerdatenblatt
  • Berechnung gemäß VDI 3988 oder Solar Keymark
Wärmepumpen (für Prozesswärme ≤ 150 °C)
  • Jahresarbeitszahl (JAZ) ≥ 1,3 bei Luft- und Sole-WP
  • Nur zur direkten Erzeugung von Prozesswärme
  • Keine Raumheizung
  • Einsatzgrenze: mind. 50 °C Vorlauftemperatur
  • Herstellerdatenblatt mit JAZ
  • Nachweis zur Anwendung in Prozesswärme
  • Planungsunterlagen mit Temperaturniveau
Biomasseanlagen (feste Biomasse, keine KWK)
  • Nur Anlagen zur Wärmeerzeugung (keine Stromerzeugung)
  • Brennstoff: naturbelassenes Holz gemäß DIN EN ISO 17225-1
  • Automatisch beschickte Kessel
  • Mindestnutzungsgrad: ≥ 85 %
  • Herstellerzertifikat nach DIN EN 303-5
  • Nachweis Brennstoffqualität
  • Wirkungsgraderklärung
Biomasseanlagen (thermochemische Prozesse)
  • z. B. Holzvergasung, PyrolysE
  • Einsatz stofflich nicht mehr verwertbarer Biomassereststoffe
  • Plausibilitätsprüfung zum Brennstoffkonzept erforderlich
  • Beschreibung der Anlagentechnik
  • Konzept zur Brennstoffbereitstellung
  • Emissionsnachweis
Kraft-Wärme-Kopplung zur Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie (KWK-Anlagen)
  • Nur wenn zur Prozesswärmeerzeugung nutzbar
  • Systemintegration erforderlich
  • Kein Ersatz bereits bestehender effizienter Systeme
  • Technisches Konzept
  • Nachweis der Einbindung in Prozesskette
  • Ertragsabschätzung
Geothermie
  • Mindestens 50 % der erzeugten Wärme muss Prozesswärme sein
  • tiefe Geothermie: geplanter Anteil bei Antragstellung reicht
  • bei Einsatz zusätzlicher Energie (z. B. Strom) zur Temperaturanhebung: max. 50 % und vollständig aus erneuerbaren Quellen
  • Nachweis, dass ≥ 50 % Prozesswärme genutzt wird
  • Erklärung zum Anteil externer Energiequellen, Herkunftsnachweis Ökostrom

Hinweis: Die geförderten Anlagen dürfen ausschließlich zur Bereitstellung von Prozesswärme dienen. Anlagen zur Raumheizung oder Warmwasserbereitung im Sinne des Gebäudebedarfs sind ausgeschlossen

Investitionskosten und Förderhöhe berechnen

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Unternehmensgröße und Art der Technologie:

TechnologieKleine UnternehmenMittlere UnternehmenGroße Unternehmen
Solarkollektoren, WP, Geothermie60 %50 %40 %
Biomasse-Feuerungsanlagen40 %30 %20 %
  • Grundlage ist jeweils die Investitionsgesamtkosten (IGK) – also alle Ausgaben für Kauf und Inbetriebnahme der Anlage.
  • Maximaler Zuschuss: 20 Millionen Euro je Vorhaben
  • Förderfähig sind auch bestimmte Nebenkosten, z. B. Planung, Montage, Mess- und Datentechnik
Unterlagen zusammenstellen

Vor der Antragstellung müssen alle Nachweise vorbereitet werden, um Verzögerungen zu vermeiden.

  • Herstellererklärung oder Produktdatenblatt
  • Foto der Altanlage (vor Austausch)
  • KMU-Nachweis
  • Vollmacht bei Antrag durch Dritte
  • Ggf. weitere Formularanhänge (z. B. bei Frequenzumrichtern spezielles BAFA-Formular)


Phase 2: Antragstellung

Mit vollständiger Projektplanung beginnt der formale Antrag. Erst mit Eingang beim BAFA gilt der Antrag als gestellt.

Digitaler Antrag im BAFA-Portal

Der Antrag muss online gestellt werden und umfasst alle technischen und wirtschaftlichen Projektdaten. Für die digitale Antragstellung ist ein ELSTER-Organisationszertifikat erforderlich. Falls noch nicht vorhanden, dies online über das ELSTER-Portal beantragt werden.

  • Aufrufen des BAFA-Portals: www.bafa.de/eew
  • Im Bereich „Zuschussförderung“ → Auswahl von Modul 2
  • Upload folgender Unterlagen:
    • Technische Datenblätter
    • Nachweis zur erneuerbaren Energiequelle
    • KMU-Nachweis (sofern relevant)
    • Nachweis der Prozesswärmenutzung (z. B. Datenerfassungsblatt mit Bilanzierung)
    • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (z. B. Einsparung CO₂ oder Energie)

Zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen müssen für jede beantragte Anlage folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Ausgefülltes Datenerfassungsblatt (BAFA-Vordruck)
  • Individuelles hydraulisches Anlagenschema
  • Passendes Anlagenangebot

Zusätzliche Unterlagen je nach Anlagentyp:

  • Solarkollektoranlagen: Jahressimulation
  • Wärmepumpen:
    • Herstellererklärung mit Nachweis von COPeff bzw. PEReff (bei Sorptions-Wärmepumpen)
    • Nachweis über Strombezug aus erneuerbaren Energien (Nachreichung bis zur Verwendungsnachweiserklärung möglich)
  • Biomasseanlagen: Herstellererklärung zum temperaturabhängigen Wirkungsgrad gemäß Heizwertformel

Aufzubewahrende, aber nicht einzureichende Unterlagen:

  • Wärmepumpen: Ggf. Genehmigungen zur Nutzung der Wärmequelle + Nachweis über Versicherung bei Erdbohrung
  • Biomasseanlagen: Sachverständigenbestätigung zur Einhaltung der BImSchV und ggf. Betriebserlaubnis

Tipp

Bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten (z. B. Energieberater oder Förderdienstleister) ist eine unterschriebene Vollmacht beizulegen.

Keine Maßnahmen vor Zuwendungsbescheid beginnen

Die BAFA-Förderung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids in Anspruch genommen werden. Frühzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Ausschluss der Förderung.

  • Keine Bestellung, Lieferung, Vertragsunterzeichnung (außer unter bestimmten Bedigungen, siehe unten) oder bauliche Umsetzung vor dem Bescheiddatum
  • Zulässig ist jedoch: Angebotseinholung, technische Beratung, Planung, Voranfragen
  • Sobald der Zuwendungsbescheid schriftlich vorliegt, darf beauftragt werden
Vertrag abschließen vor Zuwendungsbescheid
  • Verträge für Umsetzungsleistungen dürfen unter bestimmten Umständen in der Zeit zwischen Antragstellung und Zuwendungsbescheid schriftlich abgeschlossen werden, wenn sie eine der folgenden Bedingungen enthalten:
    • Aufschiebende Bedingung: Vertrag wird erst mit Zuwendungsbescheid wirksam.
    • Auflösende Bedingung: Vertrag wird ungültig, falls die Förderung abgelehnt wird.
  • Wichtige Einschränkungen:
    • Leistungen dürfen noch nicht erbracht worden sein.
    • Rücktrittsrechte gelten nicht als Ersatz für die genannten Bedingungen.
Warten auf Zuwendungsbescheid

Nach Eingang prüft das BAFA den Antrag. Geprüft werden die Vollständigkeit der Angaben, die technische Förderfähigkeit sowie die beihilferechtliche Zulässigkeit.

  • Bearbeitungsdauer variiert – in der Regel einige Wochen
  • Bei Rückfragen erfolgt schriftliche Mitteilung durch das BAFA
  • Bei positiver Prüfung wird der Zuwendungsbescheid digital zur Verfügung gestellt
  • Ein Zuwendungsbescheid enthält:
    • Förderhöhe
    • Auflagen (z. B. Berichtspflichten)
    • Fristen zur Umsetzung


Phase 3: Förderbescheid & Auftragsvergabe

Nach erfolgreicher Antragsprüfung erteilt das BAFA den Zuwendungsbescheid. Erst dann darf mit der Umsetzung begonnen werden.

Bescheid sorgfältig prüfen und Auflagen verstehen

Der Zuwendungsbescheid enthält verbindliche Angaben zur Höhe der Förderung, zu Fristen und zu möglichen Auflagen.

  • Fördersumme und IGK abgleichen
  • Fristen für Umsetzung und erforderliche Nachweise dokumentieren
  • Eventuelle Auflagen beachten (z. B. Nachhaltigkeitszertifikate, Messpflichten)
Verträge abschließen & Umsetzung vorbereiten

Jetzt dürfen verbindliche Liefer- und Installationsaufträge vergeben werden – genau wie im Antrag beschrieben.

  • Verträge auf technische Konformität prüfen
  • Projektstart intern oder mit Generalunternehmer koordinieren
  • Lieferzeiten und Installationsfristen mit BAFA-Vorgaben abgleichen


Phase 4: Umsetzung der Maßnahme

Die genehmigten Maßnahmen werden technisch umgesetzt und dokumentiert. Dabei müssen alle Komponenten den eingereichten Unterlagen entsprechen.

Anlagen beschaffen & installieren

Nur genehmigte Komponenten dürfen verwendet werden – Änderungen müssen vorher vom BAFA genehmigt werden.

  • Fachfirmen mit Installation beauftragen
  • Inbetriebnahme dokumentieren (inkl. Prüfprotokoll)
  • Bei Wärmepumpen: Strombezug aus erneuerbarer Quelle nachweisen
  • Bei Biomasse: Nachhaltigkeit belegen
Messtechnik installieren (wenn vorgeschrieben)

Für einige Technologien (z. B. Wärmepumpen, KWK) ist eine Ertragsüberwachung verpflichtend.

  • Installation geeigneter Messsysteme
  • Einrichtung von Datenerfassung
  • Protokollierung der Erträge und Energieverbräuche


Phase 5: Verwendungsnachweis & Auszahlung

Nach Umsetzung ist der vollständige Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung zu erbringen – nur dann erfolgt die Auszahlung.

Verwendungsnachweis erstellen

Der Nachweis belegt die technische und wirtschaftliche Umsetzung des Projekts – vollständig und fristgerecht.

  • Online über BAFA-Portal einreichen
  • Beizufügende Unterlagen:
    • Rechnungen & Zahlungsbelege
    • Inbetriebnahme- und Installationsprotokolle
    • Messberichte (wenn verpflichtet)
    • Nachweis zur erneuerbaren Quelle (Strom/ Biomasse)
    • ggf. Nachhaltigkeitszertifikate
  • Frist: i. d. R. 6 Monate nach Projektende
Auszahlung abwarten

Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung an das angegebene Konto – einmalig in voller Höhe.

  • Auf Bankeingang achten
  • Projektabschluss intern dokumentieren
  • Ggf. Informationen an Buchhaltung weitergeben


Phase 6: Nachweispflicht & Betriebspflichten

Auch nach der Auszahlung der Förderung bestehen Verpflichtungen zur zweckgemäßen Nutzung – für mindestens 3 Jahre.

Maßnahme wie beantragt betreiben

Die geförderte Anlage muss für Prozesswärme wie beantragt eingesetzt werden.

  • Keine Zweckentfremdung (z. B. Heizung von Verwaltungsräumen)
  • Betriebsprotokolle führen (empfohlen)
  • Keine Stilllegung oder Verkauf vor Ablauf der Frist
Nachweise aufbewahren

Das BAFA kann stichprobenartig Kontrollen vornehmen – auch Jahre später.

  • Projektunterlagen mindestens 5 Jahre aufbewahren
  • Zugriff auf Nachweise (Daten, Fotos, Berichte) sicherstellen
  • Bei Prüfungsaufforderung kurzfristig bereitstellen
Rückzahlung bei Zweckverfehlung vermeiden

Wird festgestellt, dass die Maßnahme nicht entsprechend den Förderbedingungen betrieben wird oder Unterlagen nicht vorliegen, kann es zu einer Rückforderung der Förderung kommen.

  • Interne Zuständigkeiten für Förderprojekte dokumentieren
  • Kontrollprozesse im Betrieb implementieren (z. B. Checkliste bei Stilllegung oder Ersatz)
  • Änderungen frühzeitig mit dem BAFA abstimmen

Abschluss

Damit ist der gesamte Förderprozess für BAFA EEW Modul 2– Prozesswärme aus erneuerbaren Energien abgeschlossen:

Von der Vorbereitung über die Antragstellung und Umsetzung bis hin zur Nachweispflicht ist nun jeder Schritt dokumentiert.


Ihr könnt Unterstützung beim Förderantrag gebrauchen?

Dann kontaktiert uns gerne, um über eine potentielle Zusammenarbeit zu sprechen.

Smart Building Innovation gGmbH
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